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Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

Die Rechtssicherheit der Unternehmer hängt u.a. von der Sicherstellung ab, dass ihre Tätigkeit mit den Anforderungen des Kartell- und Verbraucherschutzrechts vereinbar ist. Im Rahmen dieses Fachgebietes sichern die Rechtsanwälte der DZP fachliche Beratung in den nachfolgenden Bereichen:

  • Beurteilung der Kartellrechtskonformität der geplanten Handlungen und Empfehlung von Lösungen, die die Umsetzung geschäftlicher Ziele bei gleichzeitiger Sicherstellung rechtlicher Konformität erlauben,
  • Vertretung der Mandanten vor dem polnischen Kartellamt (wettbewerbseinschränkende Absprachen, Missbrauch der Beherrschungsposition und Praktiken, die das Gruppeninteresse der Verbraucher verletzen),
  • Beurteilung, ob die geplanten Transaktionen Fusionsanmeldung beim Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz bzw. bei der EU-Kommission unterliegen,
  • Vorbereitung von Fusionsanmeldungen sowie Vertretung vor dem polnischen Kartellamt bei Fusionskontrollverfahren,
  • Rechtliche Unterstützung für Mandanten, die durch wettbewerbswidrige Handlungen von Unternehmen beschädigt wurden, darunter Vertretung der Mandanten in Gerichtsverfahren betr. Verstoß gegen Wettbewerbsrecht,
  • Beratung bei Geltendmachung des Schadensersatzes infolge von Wettbewerbsrechtsverletzung in Form von private enforcement, 
  • Vertretung der Mandanten in Gerichtsverfahren bezüglich der wettbewerbswidrigen bzw. gegen die Verbraucher gerichteten Rechtssachen,
  • Ermittlung von Praktiken, die gegen das Gruppeninteresse der Verbraucher verstoßen, insbesondere in den verwendeten Vertragsmustern, sowie Maßnahmen zwecks ihrer Behebung,
  • Prüfung der Vertriebsverträge und –Systeme im Bereich ihrer Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht, darunter Änderung der Vertriebsformen und Erarbeitung der Verfahren zur Einführung neuer Lösungen, 
  • Erstellung von Dokumentation zur Aufnahme von Online-Verkauf. 

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