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Europäisches Wirtschaftsrecht

Im Rahmen des Rechts Europäischer Union beraten wir u.a. im Bereich des Rechtes des geistigen Eigentums, Konkurrenzrechts, des öffentlichen Vergaberechts, des öffentlichen Beihilferechts, des wirtschaftlichen Umweltschutzrechts sowie hinsichtlich der Projekte, die mittels EU-Fonds kofinanziert werden. Wir vertreten auch unsere Mandanten vor EU-Institutionen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Unterstützung der Mandanten beim Schutz der immateriellen Güterrechte, unter Berücksichtigung des EU-Marktes, in Form von u.a. der Vermittlung bei europäischen Patent-, Marken- und Gebrauchsmusteransprüchen, sowie bei der Rechteeintragung in internationalen Verfahren,
  • Vertretung der Mandanten in Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts (Anmeldung der Konzentration, Beratung in Kartellverfahren, Klageerhebung vor Wettbewerbsorganen) vor Wettbewerbsschutzorganen und Gerichten der Europäischen Union,
  • Beratung für Auftragnehmer und Auftraggeber im Zusammenhang mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Verfahren im Bereich öffentlich-privater Partnerschaft und der Konzessionsprojekte, in allen Aspekten europäischen Rechts, darunter u.a. im Zusammenhang mit dem inhaltlichen und gegenständlichen Geltungsbereich der Regelungen zum öffentlichen Vergabewesen,
  • Beratung für Unternehmen und Organe öffentlicher Verwaltung im Bereich des wirtschaftlichen Umweltschutzrechts, darunter der europäischen Aspekte der Abfallwirtschaft und der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, des Handel von Emissionszertifikaten, der IED-Anforderungen und Schutz vor Chemikalien (REACH),
  • Hilfe bei der Gewinnung der öffentlichen Beihilfe, darunter bei Vorbereitung und Umsetzung der Projekte, die mit EU-Mitteln kofinanziert werden, u.a. vor dem Hintergrund der Konformität mit den Regelungen zur Verwendung von EU-Mitteln und Bedingungen der Beihilfeleistung, Betreuung in Verfahren bezüglich der sog. Finanzkorrekturen, die auf die Empfänger der EU-Mittel auferlegt werden, sowie in Streitverfahren verbunden mit der Beihilfeleistung aus den EU-Fonds,
  • Vertretung der Mandanten in Konsultationen sowie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die vor solchen Organen wie: Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof, sowie vor sonstigen fachlichen Agenturen (wie z.B. OHIM, JASPERS) geführt werden.

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