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Regulatorische Beratung und Gesetzgebung

In Polen treten jedes Jahr durchschnittlich 20.000 Seiten neuer Vorschriften in Kraft. Das rechtliche Umfeld des Business, die Bedingungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit, die Rechte und Pflichten der Unternehmer ändern sich ständig.

Diese Änderungen werden oft überhastet eingeführt, oft ohne gründliche Abschätzung ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen sowie ohne Beteiligung der Adressaten neuer Regelungen.

Als DZP Praxis für Regulierungs- und Gesetzgebungsberatung sind wir der Meinung, dass die Interessen von Unternehmern im Gesetzgebungsprozess angemessen vertreten und bei der Ausarbeitung neuer Vorschriften berücksichtigt werden sollten. Neue Gesetze sollten weder Hindernisse für die Unternehmensentwicklung schaffen noch Unternehmern übermäßige regulatorische Belastungen auferlegen.

Deshalb helfen wir - unabhängig von der Branche - unseren Mandanten, sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess und die öffentliche Debatte über neue Vorschriften einzuschalten, Änderungen von Vorschriften zu überwachen und deren Auswirkungen auf das Geschäft zu bewerten.

Das Hauptziel unserer Beratung ist:

  • Schutz der Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vor ungerechtfertigten Einschränkungen,
  • Verbesserung der Qualität von neuen Regelungen, Sicherstellung ihrer Rationalität und systemischen Kohärenz,
  • Beseitigung von regulatorischen Hindernissen und Unterstützung bei der Schaffung von Gesetzen, die die Entwicklung von Business fördern.

Wir unterstützen unsere Mandanten durch:

  • laufende Überwachung von rechtlichen Änderungen, die ihr Geschäft betreffen könnten,
  • umfassende Bewertung der Auswirkungen geplanter gesetzlicher Änderungen auf ihr Unternehmen, ihre Branche oder die Wirtschaft,
  • Einschaltung in den Gesetzgebungsprozess und Beteiligung an der Diskussion über Änderungen, die für sie die größten Bedrohungen oder Chancen darstellen,- Bildung von Koalitionen von Organisationen, die daran interessiert sind, ihre Interessen im Gesetzgebungsprozess oder in der öffentlichen Debatte über Änderungen von Vorschriften gemeinsam zu vertreten,
  • Formulierung von Vorschlägen für neue Gesetze oder Änderungen, die die Entwicklung ihres Geschäfts ermöglichen oder Hindernisse abbauen,
  • Initiierung der Kontrolle von schlechtem Recht vor inländischen und internationalen Organen, die zu dessen Prüfung berufen sind - Verfassungsgerichtshof, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und vor ordentlichen Gerichten,
  • Geltendmachung von Schadensersatz für die Auswirkungen von schlechtem Recht, einschließlich Schadensersatz für sog. gesetzgeberische Untätigkeit - in Zusammenarbeit mit der DZP Praxis für Streitsachen und Schiedsgerichtbarkeit.

Wir beteiligen uns auch an Projekten der öffentlichen Hand, die auf eine umfassende Implementierung neuer Vorschriften in das polnische Rechtssystem oder die Anpassung polnischer Vorschriften an die Anforderungen des EU-Rechts oder anderer internationaler Vorschriften abzielen.

Wir bieten auch spezielle Beratungsleistungen für kommunale Einheiten an, insbesondere zu systemischen Fragen und zu Fragen der Finanzierung von Aufgaben, die den kommunalen Einheiten vom Gesetzgeber auferlegt wurden.

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