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Steuern

Die Steuerberatung bei Veräußerung und Erwerb von Anteilen, Unternehmen und Aktiva umfasst:

  • Beurteilung von steuerlichen Folgen der umgesetzten Vorhaben und Investitionen,
  • Hilfe bei der Erarbeitung von steuerlich effizienten Investitionsstrategien, Finanzierungsmodellen der Tätigkeit und Szenarios der Kapital- und Businessumstrukturierungen,
  • Transaktionsberatung, darunter: Due Diligence-Prüfungen, Transaktionsstrukturierung, Analyse der Transaktionsdokumentation und Steuerberatung im Laufe der Integration,
  • Beratung im Bereich der Besteuerung von Führungskräften und Schlüsselpersonal im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben oder Umstrukturierung,
  • steuerliche Strukturierung der Vorhaben, die im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft abgewickelt werden sowie Vorbereitung von Investitionen in Wirtschaftszonen.

Bei der steuerlichen Planung berücksichtigen wir nicht nur die Steuerfolgen, sondern auch Rechtsfolgen und –Beschränkungen sowie die wichtigsten buchhalterischen Aspekte. Im Bereich der steuerlichen Planung, die sich sowohl auf die laufende Tätigkeit als auch auf die einmaligen Geschäfte beziehen, bieten wir:

  • Erarbeitung und Umsetzung der Pläne für Management mit Steuerbelastungen sowie Unterstützung bei der Einschränkung von Steuerrisiken und Aufbau der langfristigen Steuerstrategien,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der geschäftlichen Begründung für Transaktions-Neuorganisierung,
  • Struktursetzung des Vermögenseigentums und der Geschäftstätigkeit natürlicher Personen unter Berücksichtigung der Absicherung privaten Vermögens, Erbfolgeplanung und Risikomanagement,
  • Struktursetzung unter Verwendung in- und ausländischer Handelsgesellschaften sowie in- und ausländischer Investitionsfonds,
  • Vorbereitung interner Verfahren zur Steuerabrechnung zwecks Einschränkung der Risiken steuerstrafrechtlicher Haftung.

Im Bereich der Steuerverfahren und Führung von Streitsachen leisten wir Beratung auf jeder Verfahrensetappe. Dabei ermöglicht uns unsere Erfahrung, die gesamte Transaktion derart zu planen, dass sie steueroptimiert und bei eventuellem Steuerverfahren leicht zu verteidigen ist. In diesem Bereich umfasst unser Angebot:

  • Vorkotroll-Vorbereitung der Steuerpflichtigen auf die Steuer- bzw. Zollkontrolle,
  • Beratung während der Kontrolle und der Steuer- bzw. Zollverfahren,
  • Vorbereitung der Vorbehalte zu den Protokollen der Steuerkontrolle, Berufungen gegen die Veranlagungsbescheide, Beschwerden gegen die Entscheidungen der Steuer- und Zollorgane,
  • komplexe Betreuung der der Absicherungs- und Vollstreckungsverfahren in Steuersachen,
  • Vorbereitung der Klagen an Woiwodschaftsverwaltungsgericht sowie Kassationsklagen gegen die Urteile der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte in Steuersachen sowie die Vertretung in mündlichen Verhandlungen,
  • Vorbereitung von Verfassungsklagen in Steuersachen und Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof,
  • Vorbereitung der Klagen an die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Unvereinbarkeit der polnischen Vorschriften bzw. Rechtsprechung mit den EU-Vorschriften,
  • Bearbeitung von Fragen im Bereich des EU-Rechts für den Bedarf der anhängigen Steuerstreitsachen, darunter Formulierung von Präjudizfragen an den Gerichtshof der Europäischen Union,
  • vollständige Betreuung der Steuerstrafverfahren.

Wir bieten auch laufende Steuerberatung an, die Folgendes umfasst

  • Unterstützung bei der Abrechnung von Körperschaftssteuern,
  • Unterstützung bei der Begleichung von Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern,
  • Implementierung und praktische Anwendung von Steuererleichterungen,
  • Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuerabrechnungen,
  • Beratung bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen,
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Verpflichtungen im Bereich der Verrechnungspreise, wie z.B. die Erstellung der Dokumentation zu Verrechnungspreisen und die Vorbereitung von TPR-Erklärungen

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