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Öffentliche Finanzen und kommunale Wirtschaft

Wir beraten Unternehmen, die mit dem Sektor für öffentliche Finanzen verbunden sind, bei Angelegenheiten, die in Realisierung öffentlicher Aufgaben bestehen, insbesondere bei:

  • Wahl der Umsetzungsform, darunter Grundsätzen der Vergabe an private Unternehmen bzw. an interne Subjekte gemäß der „In-House”-Prozedur (Budgetberieb, kommunale Gesellschaft),
  • Analyse von Möglichkeiten und Grundsätzen der Aufgabenumsetzung gemäß dem System betreffend Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse,
  • Gründung und Umwandlung von Organisationseinheiten der Selbstverwaltung (u.a. Abwicklung der Einheiten, Umwandlung des Budgetbetriebes),
  • Beurteilung der Transaktionen, darunter Vorhaben, die zu den Grundsätzen der öffentlich-privaten Partnerschaft realisiert werden, aus der Sicht der Einstufung zur öffentlichen Schuld (Garantiecharakter der finanziellen Verbindlichkeiten),
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tarifen und Bezahlung für gemeinnützige Dienstleistungen,
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung der Disziplin der öffentlichen Finanzen.

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