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Wettbewerbsrecht in öffentlichen Aufträgen

Im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren können verschiedene Unregelmäßigkeiten auftreten, die zu Verstößen sowohl gegen das Vergaberecht als auch gegen das Wettbewerbsrecht führen könnten. Einer der schwerwiegendsten Verstöße dieser Art ist die sogenannte Angebotsabsprache. Solche verbotenen Praktiken schaden nicht nur dem Wettbewerb auf dem oder um den Markt, sondern auch allen Marktteilnehmern. Aufgrund der weitreichenden negativen Auswirkungen dieser Art von Verhalten ist die Bekämpfung von Angebotsabsprachen zu einer der Prioritäten vieler Behörden geworden, darunter des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz, des Präsidenten des Amtes für öffentliches Vergabewesen und der Strafverfolgungsbehörden.

Eine effektive Beratung im Bereich der Absprachen in öffentlichen Vergabeverfahren erfordert Spezialkenntnisse im Kartellrecht und Vergaberecht, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die Kombination unserer Erfahrung in diesen beiden Rechtsgebieten ermöglicht uns, Unternehmen, die am Markt für öffentliche Aufträge teilnehmen, umfassend zu beraten. Die DZP-Experten für Kartellrecht und Vergaberecht verstehen die Überschneidungen ihrer Fachgebiete.

Das interdisziplinäre Team unter der Leitung von Katarzyna Kuźma (Vergaberecht) und Jarosław Łukawski (Wettbewerbsrecht) berät Auftragnehmer und Vergabestellen in folgenden Bereichen

  • Analyse und Bewertung von Strukturen, die ein gemeinsames Bieten um einen Auftrag voraussetzen (Konsortien, Zusammenarbeit mit sog. Dritten, Subunternehmern), sowie anderer geplanter Geschäftsaktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit, dass sie als Angebotsabsprachen angesehen werden können,
  • Aufdeckung von Angebotsabsprachen und Identifizierung von anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen,
  • Unterstützung in Verfahren, in denen eine Absprache vermutet wird, einschließlich vertikaler Absprachen (zwischen einem Auftragnehmer und einem Auftraggeber),
  • Vorbereitung von Anträgen an das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz auf Einleitung eines Verfahrens wegen des Verdachts einer Angebotsabsprache,
  • Beurteilung der vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Folgen der Anerkennung eines Unternehmers als Teilnehmer an einer Angebotsabsprache,
  • Unterstützung im Bereich der selbstreinigenden (self-cleaning) Maßnahmen und Strategie der Teilnahme an zukünftigen Vergabeverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Teilnahme eines Unternehmers an einer Angebotsabsprache,
  • Vertretung von Unternehmern vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in einem Verfahren wegen des Vorwurfs einer Angebotsabsprache,
  • Vertretung von Auftragnehmern oder Auftraggebern vor der Landesberufungskammer und den ordentlichen Gerichten,
  • Geltendmachung von Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Angebotsabsprache,
  • Beratung bei Kontrollen der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich möglicher Finanzkorrekturen bei Projekten, die mit EU-Mitteln durchgeführt werden,
  • Schulungen zum Wettbewerbsrecht in öffentlichen Aufträgen,
  • Unterstützung eines Unternehmers oder seiner Kapitalgruppe bei der Entwicklung und Umsetzung interner Verfahren zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren.

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