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Öffentlich-private Partnerschaft und Konzessionen

Wir leisten komplexe Beratung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben, die in Form der weitverstandenen öffentlich-privaten Partnerschaft und Konzessionen für Bauleistungen bzw. Dienstleistungen durchgeführt werden. Unsere Beratung erbringen wir sowohl für die öffentliche Seite als auch für private Unternehmen. Wir befassen uns insbesondere mit:

  • Erstellung von gesamten Rechtsstrukturen der Vorhaben unter Berücksichtigung der sektoralen Spezifik der jeweiligen Transaktion,
  • Analyse des Vorhabens nach dem polnischen und europäischen Recht, darunter nach den Vorschriften über öffentliche Beihilfen, öffentliche Aufträge sowie in Bezug auf die Möglichkeiten der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens unter Berücksichtigung von EU-Mitteln (sog. „Hybridvorhaben“),
  • Wahl der optimalen Form für die Umsetzung des Vorhabens und des Verfahrens zur Investorenauswahl, darunter Grundsätze der Gründung von öffentlich-rechtlichen Gesellschaften,
  • Beratung bei der Strukturierung der Konsortialstrukturen von privaten Rechtsträgern, sowie beim Umgang mit den Subunternehmen und Mitarbeitern,
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für den gesamten Prozess,
  • Vorbereitung der Verhandlungsstrategie unter Berücksichtigung der Grundsätze des Wettbewerbsdialogs bzw. der Verhandlungsarten,
  • Führung von Dialogen und Verhandlungen,
  • Erstellung und Verhandlung von Verträgen über öffentlich-private Partnerschaft und von Konzessionsverträgen,
  • Vertretung der Mandanten in Berufungsverfahren vor der Landesberufungskammer und vor Verwaltungsgerichten.

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