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Öffentliche Förderung und EU-Fonds

Wir leisten umfassende Beratung im Bereich der EU-mitfinanzierten Projekte und öffentlicher Beihilfe im weitesten Sinne (darunter sektoraler Beihilfe, horizontaler Beihilfe, Beihilfe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Dienstleistungen bzw. zwecks Unternehmensumstrukturierung).

Wir arbeiten sowohl mit den Institutionen, die das System der Strukturfonds einarbeiten, als auch mit den hilfeleistenden Rechtsträgern und mit den Empfängern der öffentlichen Beihilfe zusammen. Wir arbeiten auch mit der Abteilung für Beaufsichtigung der öffentlichen Beihilfe im Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (im Bereich der Notifizierungsverfahren) sowie mit den sich damit befassenden Anwaltskanzleien in Brüssel zusammen.

Im Bereich des Rechts zur öffentlichen Beihilfe und EU-Fonds bieten wir unsere Beratung bei:

  • Vorbereitung von Analysen und Rechtsgutachten über öffentliche Beihilfen in Projekten, die auch durch EU-Mitteln mitfinanziert werden,
  • Strukturierung von Vorhaben und Transaktionen zwecks Sicherstellung deren Vereinbarkeit mit den Regelungen betr. öffentliche Beihilfe,
  • Prüfung der Vereinbarkeit von den durch öffentliche Rechtsträger getätigten Vermögenstransfern mit dem Recht der öffentlichen Beihilfe,
  • Beratung im Bereich öffentlicher Beihilfe hinsichtlich der Vorhaben in Bezug auf gemeinnützige Dienstleistungen,
  • Beratung im Bereich öffentlicher Beihilfe bei Umstrukturierungsprozessen,
  • Abrechnung und Beaufsichtigung der Projekte, die aus EU-Fonds mitfinanziert werden, u.a. im Bereich der Nachhaltigkeit der jeweiligen Projekte sowie der Möglichkeit, das Projekt abzuändern,
  • Berufungsverfahren und gerichtliche Streitsachen hinsichtlich der Mitfinanzierung,
  • Notifizierung der Projekte an EU-Kommission sowohl auf der nationalen als auch europäischen Ebene,
  • Rechtsberatung bei Klagen gegen Entscheidungen der EU-Kommission, darunter Vertretung vor EU-Gerichten.

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