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Arbeitsrecht und Sozialversicherung

Die DZP-Praxis für Arbeitsrecht und Sozialversicherungen umfasst den vollständigen arbeitsrechtlichen Bereich, d.h.:

  • Vertretung vor Arbeitsgericht,
  • Sozialversicherungen,
  • Schulungen,
  • Beratung in Krisensituationen,
  • White-Collar Crime,
  • Auflösung der Verträge mit Arbeitnehmern,
  • Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und Vertretern der Arbeitnehmer,
  • Ordnungen, Ethik-Grundsätze und Unternehmenspolitik, 
  • Gruppenstreitsachen,
  • Verhandlungen mit Gewerkschaften,
  • Übernahmen von Arbeitsbetrieben, 
  • Massenentlassungen und HR-Umstrukturierung,
  • Verbindung von Mitarbeiter-Teams nach Fusion / Übernahme der Unternehmen,
  • Altersversorgung,
  • Optionspläne,
  • Arbeits- und Geschäftsführungsverträge,
  • Vereinbarungen über Wettbewerbsverbot,
  • geschäftliche Einwanderung,
  • Arbeitssicherheit und -hygiene,
  • Arbeitszeit und -organisation,
  • Diskriminierungs- und Mobbingbekämpfung,
  • Steuerberatung im Bereich arbeitnehmerischer Leistungen. 

Wir unterhalten ständigen Kontakt mit unseren Mandanten und reagieren unverzüglich auf ihre Bedürfnisse. Dabei informieren wir unsere Klienten über die anstehenden Gesetzesänderungen, organisieren Schulungen und Diskussionen für Mitarbeiter der Personalabteilungen. 

Unser Team besteht aus Juristen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Dank unserer Standorte in Warszawa, Poznan und Wroclaw agieren wir polenweit. 

Wir führen auch einen Weblog, die wir laufend um Kommentare zu den neuesten und wichtigsten  arbeitsrechtlichen Themen ergänzen.

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