Wie geht es DZP?
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29.01.2016
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Unsere Rechtsanwälte haben das Konsortium in der Zusammensetzung: PORR Polska Infrastructure SA, ZUE SAund die Ges. Przedsiębiorstwo Budowy Kopalń PeBeKa SA bei der Streitigkeit mit der Stadt Poznań – Nahverkehrverwaltung und der Ges. Poznańskie Inwestycje Miejskie sp. z o.o. erfolgreich beraten. Die Streitigkeit war vor dem Schiedsgericht an der Landeswirtschaftskammer in Warszawa anhängig und bezog sich auf die Abrechnung der Umsetzung des Vertrages über Errichtung der Straßenbahnstrecke zwischen Wohnsiedlung Lecha und Franowo in Poznan.
In erster Reihe verkündete das Schiedsgericht am 20. Februar 2015 ein Zwischenurteil, in welchem es feststellte, dass der Stadt Poznan – Nahverkehrsverwaltung kein Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafen für die Überschreitung der vertraglich bestimmten Frist zur Umsetzung des Vertragsgegenstandes zustehe. Im Zusammenhang damit hat es zugunsten des Konsortiums die Zahlung der ihm zustehenden Vergütung i.H.v. PLN 6,4 Mio. nebst Zinsen zuerkannt.
Die Streitsache wurde endgültig gütlich beigelegt, indem am 22. Dezember 2015 dem Vergleich die Form eines Schlussurteils vergeben wurde. Gemäß den Vergleichsbedingungen hat das Schiedsgericht von der Stadt Poznan – Nahverkehrsverwaltung an das Konsortium den Betrag von PLN 9,7 Mio. als Befriedigung aller Ansprüche aus der Umsetzung des Vertrages vom 21. März 2011 über Errichtung der Straßenbahnlinie in Poznan zugesprochen.
Die Rechtsberatung für das Konsortium leistete das DZP-Team in der nachfolgenden Zusammensetzung: Tomasz Darowski, Partner, Paweł Lewandowski, Partner, Paweł Paradowski, Partner, Tomasz Michalczyk, Senior Associate und Michał Kucharski, Associate.
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