Wie geht es DZP?
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13.12.2016
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DZP vertrat ihren Mandanten im Vertragsverletzungsverfahren vor EU-Kommission – wegen Verletzung der EU-Regelwerke über Verbrauchsteuerbefreiung des Äthylalkohols zur Herstellung von Arzneimitteln durch die Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer.
Das im Jahr 2013 eingeleitete Verfahren vor EU-Kommission betraf die Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sehen keine Möglichkeit vor, direkte Verbrauchsteuerbefreiung für Alkoholgetränke, die aus Drittstaaten importiert werden, zu verwenden, obwohl eine entsprechende Befreiung (zu bestimmten Bedingungen) im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs sowie auch bei inländischen Transaktionen eingeführt wurde.
Das Vertragsverletzungsverfahren, das durch die EU-Kommission eingeleitet wurde, kann zur Änderung der Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer beitragen. Infolge dessen könnte der Pharmabranche die Möglichkeit gewährt werden, die Verfahrensweise zur Einfuhr nach Polen von Rohstoffen für Arzneimittelherstellung zu vereinfachen.
Polen hat im Verfahren vor EU-Kommission vorgetragen, dass die polnischen Vorschriften mit den EU-Regelwerken übereinstimmen – man könne nämlich verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung zum Steuerlager nach Polen befördern und dann die Verbrauchsteuerbefreiung zu dem Zeitpunkt anwenden, wenn die vorgenannte Prozedur beendet wird und Alkohol das Steuerlager verlässt. Diese Stellungnahme wurde jedoch durch EU-Kommission nicht akzeptiert und die Kommission informierte über Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens lt. Art. 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&r_dossier=20164007&noncom=0&decision_date_from=&decision_date_to=&active_only=0&title=&submit=Search.
Seitens DZP wurde diese Rechtssache durch Experten aus der DZP-Praxis für Steuerberatung geführt: Artur Nowak, Partner, Jan Czerwinski, Tax Manager und Pawel Suchocki, Senior Tax Consultant.
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in Polen und in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Zusammenhang damit nachfolgend finden Sie einige Informationen darüber, auf welche Art und Weise die DZP die personenbezogenen Daten verarbeitet.
Domański Zakrzewski Palinka Sp.k. („DZP”; Anschrift: Rondo ONZ 1, 00-124 Warszawa) ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. DZP verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Verhältnis mit dem Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten. Die Datenverarbeitung ist für die Umsetzung des Vertrages und für die Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Lit. b und Lit. c DSGVO). Die personenbezogenen Daten können auch zu Kontaktzwecken genutzt werden, darunter zur Erteilung von Informationen über die Änderung der Vorschriften und Praktiken der öffentlichen Organe sowie über sonstige Angelegenheiten, u.a. in Form von Newsletter-Versendung (Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO). Die personenbezogenen Daten können an Unternehmen übermittelt werden, denen sich DZP zwecks Umsetzung der o.e. Zwecke bedient, darunter an Unternehmen, die die IT-Infrastruktur betreiben. Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, wobei sie aber zum Abschluss und Umsetzung des Vertrages erforderlich ist. Es ist möglich, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Es besteht das Recht auf Datenzugang, auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Die personenbezogenen Daten werden für die Vertragsdauer gespeichert. Nach der Vertragsbeendigung werden die personenbezogenen Daten in dem Zeitraum gespeichert, der sich aus einschlägigen Vorschriften über die Aufbewahrung und Verjährung von Ansprüchen ergibt. Die lt. Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zum Zeitpunkt der Widerspruchserhebung gespeichert. Jedem steht das Recht zu, eine Beschwerde beim Vorsitzenden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre DZP richten Sie an: iod@dzp.pl.
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