Wie geht es DZP?
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09.04.2021
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DZP gewann in erster Instanz einen Prozess gegen das Versicherungsunternehmen aus der Versicherungspolice für Vermögen und entgangene Gewinne (BI). Das Gericht hat den Anspruch unserer Mandantin aus diesen Policen in vollem Umfang anerkannt und ihr darüber hinaus sehr hohe gesetzliche Verzugszinsen zugesprochen - insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag.
In dem Fall ging es um einen Brand, der 2010 die Produktionsstätte einer deutschen Unternehmensgruppe, die Baumaterialien herstellt, vollständig zerstört hat. Die Versicherungsgesellschaft hat die Zahlung der Entschädigung zur Gänze abgelehnt, indem sie sich auf angebliche Mängel in der Brandschutzdokumentation berief und damit unsere Mandantin in eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zwang, an der zahlreiche Sachverständige und Zeugen beteiligt waren.
Von besonderer Bedeutung waren in dieser vielschichtigen Rechtssache so umstrittene versicherungsrechtliche Fragen wie: die rechtliche Bedeutung der in den AGB geregelten Vorsorgepflichten, insbesondere die Frage der Beweispflicht für das Bestehen eines Kausalzusammenhanges zwischen deren Verletzung und dem Schadenseintritt, oder die Rechtsfolgen der Prüfung des Versicherungsgegenstandes vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und der sogenannten Risikoakzeptanz. Das Gericht hat den Argumenten von DZP in diesen Aspekten vollkommen zugestimmt und bestätigt, dass es das Versicherungsunternehmen ist, das die Beweislast für das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen etwaigen Versäumnissen des Versicherten und dem Schaden trägt.
Zum Team von DZP, das für die Mandantin im Einsatz war, gehörten: Julita Zimoch-Tuchołka, Partnerin, Joanna Schubel, Senior Associate, Magdalena Krzysztoporska, Senior Associate und Anna Oleś, Associate aus dem DZP-Team für Versicherungsrecht und Paweł Paradowski, Partner aus der Praxis für Prozessführung.
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