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DZP vertrat Gaz-System bei der Errichtung von Baltic Pipe

DZP vertrat Gaz-System bei der Errichtung von Baltic Pipe

27.09.2022

DZP vertrat die Betreibergesellschaft Operator Gazociągów Przemysłowych Gaz-System beim Bau von Baltic Pipe, einem strategischen Infrastrukturprojekt zur Erhöhung der Energiesicherheit Polens. Durch diese gemeinsame Investition der polnischen und dänischen Gasfernleitungsnetzbetreiber wurde ein neuer Versorgungskorridor auf dem europäischen Markt geschaffen.

Unsere Rechtsanwaltssozietät unterstützte den Mandanten sowohl bei der Auftragsvergabe als auch bei Vertragsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung der Offshore- und Onshore-Teile des Projekts.

Seitens der DZP wurde dieses Projekt durch das multidisziplinäre Team ausgeführt, geleitet durch die Partner aus der DZP-Praxis für Infrastruktur und Energie: Pawel Grzejszczak und Katarzyna Kuźma sowie  Wojciech Hartung, Counsel.

Über die früheren Etappen unserer Beratung zu diesem Projekt erfahren Sie hier:

Einzelheiten der Beratung seitens der DZP bei der Errichtung von Baltic Pipe:

  1. Vergabeberatung:

DZP beriet die Gesellschaft Gaz-System bei der Erarbeitung einer Beschaffungsstruktur, die eine rechtzeitige Auswahl von Auftragnehmern sowohl für den Offshore- als auch für den Onshore-Teil des Baltic-Pipe-Projekts ermöglichte, darunter auch bei der Entwicklung von Regelungen, die für die Durchführung von wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren für Auftragnehmer grundlegend waren.

Das DZP-Team für Vergabewesen beriet auch umfassend bei den Ausschreibungsverfahren selbst, und zwar sowohl bei der Erstellung der Verfahrensunterlagen als auch bei der Auswertung der Angebote und der Auswahl des Auftragnehmers.

Im Hinblick auf den Offshore-Teil des Projekts war DZP an zwei entscheidenden Verfahren beteiligt, die von Gaz-System durchgeführt wurden, um einen Generalunternehmer für den Offshore-Teil der Pipeline Baltic Pipe und einen Rohrlieferanten für diesen Abschnitt auszuwählen.

Im Bereich des Onshore-Teils des Projekts beriet und unterstützte die DZP den Mandanten bei den Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Auftragnehmer für den Onshore-Teil der Gaspipeline in Polen, u. a. in den folgenden Verfahren:

  • Ausbau und Erweiterung der Gasverdichterstation in Goleniów
  • Ausbau und Erweiterung der Gasverdichterstation in Odolanów
  • Ausbau und Erweiterung der Gasverdichterstation in Gustorzyn
  • Bau einer Pipeline zur Verbindung der Unterwasser-Gaspipeline Baltic Pipe mit dem inländischen Gasübertragungsnetz
  • Bau einer Gaspipeline DN1000 Goleniów-Lwówek einschließlich der für ihren Betrieb erforderlichen Infrastruktur.
  1. Vertragsberatung

Für den Offshore-Teil des Projekts erstellte DZP die Vertragsentwürfe für die Auswahl sowohl des Rohrlieferanten als auch des Generalunternehmers für die Gaspipeline und übernahm die führende Rolle bei den Verhandlungen mit den Teilnehmern des Ausschreibungsverfahrens. Die DZP erstellte die einzelnen Fassungen der beiden Verträge nach mehreren Verhandlungsrunden und leistete rechtliche Unterstützung bei den Verhandlungen selbst sowie bei der Festlegung der Verhandlungsstrategie des Mandanten. Die Verhandlungen wurden mit führenden internationalen Unternehmen der Branche geführt (in jedem Verfahren wurden Verhandlungen mit drei Unternehmen geführt). Die Verträge wurden nach dem internationalen LOGIC-Standard vorbereitet, der üblicherweise für alle Arten von Offshore-Investitionen verwendet wird.

Die Arbeit war bahnbrechend – die LOGIC-Standards wurden in Polen nämlich noch nie in einem solchen Umfang und für so große Projekte von fundamentaler Bedeutung für die Energiesicherheit des Landes eingesetzt. Die DZP bewirkte den Abschluss der beiden Verträge.

Auch bei der Umsetzung der beiden LOGIC-Verträge (Verträge mit der Europipe GmbH und der Saipem Ltd.) leistete DZP juristischen Beistand: bei der Auslegung der Vertragsbestimmungen, bei der Erstellung von Nachträgen zu den Verträgen, bei der Klärung von Fragen, die zu Streitigkeiten mit den Auftragnehmern führen könnten, sowie bei der gegenseitigen Abstimmung im Zusammenhang mit der Abrechnung der ausgeführten Arbeiten. Unsere Beratung betraf auch die Einführung eines einheitlichen Mechanismus zur gegenseitigen Haftungsfreistellung („mutual hold harmless"), der für alle Auftragnehmer galt, die die Arbeiten für Gaz-System im Rahmen des Baltic-Pipe-Projekts durchführten, darunter auch für Auftragnehmer, die anhand anderer Verträge - als der LOGIC-Verträge, die unter Beteiligung von DZP unterzeichnet wurden – beauftragt wurden.