Wie geht es DZP?
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21.05.2017
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Im Zusammenhang mit den ehrgeizigen Entwicklungsplänen der Elektromobilität in Polen, entscheiden immer häufiger die einzelnen Selbstverwaltungen (nicht selten mit Unterstützung von EU-Mitteln) darüber, die traditionellen Busse durch Elektrobusse zu ersetzen. Dies erzwingt, dass zu den Grundsätzen des Vergaberechts die erforderliche Ladeinfrastruktur für solche Fahrzeuge erworben werden muss.
Zu den neuesten Beispielen der gegenwärtigen Tendenz gehören die Ausschreibungsverfahren, welche die Gesellschaft Przedsiębiorstwo Komunikacji Miejskiej sp. z o.o. in Jaworzno geführt hat. Dabei sei es bemerkt, dass dies die ersten Verfahren waren, deren Werte über die sog. EU-Schwellenwerte hinausgingen.
In zwei parallel geführten Ausschreibungen wollte PKM Jaworzno einerseits 8 Ladeanlagen für die vorher eingekauften Elektrobusse und auch 5 schnelle Aufladestationen für Busse erwerben. Im ersten und zweiten Fall hat auch unsere Mandantin, die Gesellschaft – MEDCOM sp. z o.o. mit Sitz in Warszawa, ihre Angebote unterbreitet.
In beiden vorgenannten Ausschreibungen hat aber eine Konkurrenzgesellschaft gegen die Zuschläge Berufungen eingelegt. Im Ausschreibungsverfahren betr. die 8 Ladeanlagen gab es sogar zwei Berufungen (d.h. Urteil der KIO vom 10. April 2017, AZ: KIO 478/17 sowie Urteil der KIO vom 16. Mai 2017 r., AZ: KIO 825/17). Im Verfahren über 5 schnelle Aufladestationen hingegen berief sie sich nur ein Mal (d.h. Urteil KIO vom 10. April 2017, AZ: KIO 503/17).
Schließlich wurden jedoch alle Einwände der Konkurrenzgesellschaft gegen unsere Mandantin zurückgewiesen.
Wir berieten den erfolgreichen Bieter sowohl auf der Etappe der Angebotsvorbereitung als auch während aller Berufungsverfahren, die vor der Landesberufungskammer anhängig waren. In dieses Projekt waren: RA Katarzyna Kuźma (Partner) und RA Michał Wojciechowski (Senior Associate) aus dem DZP-Team für öffentliches Vergaberecht (Praxis für Infrastruktur und Energie) involviert.
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in Polen und in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Zusammenhang damit nachfolgend finden Sie einige Informationen darüber, auf welche Art und Weise die DZP die personenbezogenen Daten verarbeitet.
Domański Zakrzewski Palinka Sp.k. („DZP”; Anschrift: Rondo ONZ 1, 00-124 Warszawa) ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. DZP verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Verhältnis mit dem Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten. Die Datenverarbeitung ist für die Umsetzung des Vertrages und für die Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Lit. b und Lit. c DSGVO). Die personenbezogenen Daten können auch zu Kontaktzwecken genutzt werden, darunter zur Erteilung von Informationen über die Änderung der Vorschriften und Praktiken der öffentlichen Organe sowie über sonstige Angelegenheiten, u.a. in Form von Newsletter-Versendung (Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO). Die personenbezogenen Daten können an Unternehmen übermittelt werden, denen sich DZP zwecks Umsetzung der o.e. Zwecke bedient, darunter an Unternehmen, die die IT-Infrastruktur betreiben. Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, wobei sie aber zum Abschluss und Umsetzung des Vertrages erforderlich ist. Es ist möglich, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Es besteht das Recht auf Datenzugang, auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Die personenbezogenen Daten werden für die Vertragsdauer gespeichert. Nach der Vertragsbeendigung werden die personenbezogenen Daten in dem Zeitraum gespeichert, der sich aus einschlägigen Vorschriften über die Aufbewahrung und Verjährung von Ansprüchen ergibt. Die lt. Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zum Zeitpunkt der Widerspruchserhebung gespeichert. Jedem steht das Recht zu, eine Beschwerde beim Vorsitzenden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre DZP richten Sie an: iod@dzp.pl.
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