Stehen betriebsinterne Regelungen meiner Firma mit lokalen Rechtsvorschriften im Einklang?

Multidisziplinäres Compliance-Team.

DZP | Compliance

Jeder Bereich einer Unternehmenstätigkeit ist mit dem Compliance-Risiko verbunden. Daher legen verantwortungsbewusste Unternehmer immer mehr Wert auf den Aufbau eines wirksamen Compliance-Systems, das ihnen eine Kohärenz aller unternehmerischen Handlungen mit den örtlichen und internationalen Rechtsvorschriften oder aber auch mit internen Konzern-Richtlinien sichert.

Den Erwartungen unserer Mandanten entgegenkommend, haben wir bei DZP ein multidisziplinäres Team etabliert, das wirksame und praxisbezogene Beratung in allen Compliance-Bereichen leistet.

Unsere Beratung umfasst insbesondere die nachstehend genannten Bereich:

Compliance-Analyse:

  • Identifizierung der Compliance-Risiken
  • Überprüfung der Kohärenz zwischen Risiken und geschäftlichen Zielen sowie Prozessen der Organisation
  • Ermittlung von Vorbeugungsmaßnahmen, die zu ergreifen sind, damit bestimmte Risiken und Mängel künftig eliminiert oder beschränkt werden können
  • Beurteilung, ob die in der Organisation geltenden Prozeduren auf der formellen und operationellen Ebene richtig sind
  • Analyse und Verbesserung der ethischen Standards im Unternehmen

Aufbau der Compliance-Systeme:

  • Unterstützung bei der Errichtung komplexer Compliance-Systeme
  • Erstellung, Aktualisierung bzw. Ergänzung interner Prozeduren
  • Bestimmung der Aufgaben einzelner Organisationsmitglieder durch entsprechende Anpassung der Organisationsstruktur
  • Aufbau einschlägiger Mechanismen zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen
  • Gestaltung von Hinweisgebersystemen (whistleblowing)

Aufklärung und Behandlung von Compliance-Verstößen:

  • Audits und Compliance-Untersuchungen, darunter Prüfung von Finanz- und Quellenunterlagen u.a. vor dem Hintergrund eines potentiellen Interessenkonflikts sowie von Vermögensveruntreuung oder Korruption
  • Durchführung von internen Untersuchungen
  • Untersuchungsaudits im Hinblick auf Korruption, Mitarbeiterunehrlichkeit und Verletzung von Grundsätzen fairen Wettbewerbs

Ausbildung und Vorbeugung:

  • Compliance-Beratung „day-by-day”
  • Compliance-Schulungen und -Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Bewusstseins potentieller Unzulänglichkeiten sowie zur Sicherstellung der Konformität mit Rechtsvorschriften und Kommunikation

Führung von Straf- und Verwaltungsverfahren in den Bereichen:

  • wirtschaftliche oder behördliche Korruption
  • Straftaten bei öffentlichen Ausschreibungen
  • illegale Geldwäsche
  • Haftung im Bereich des Kartellrechts

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