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Arbeitsrecht

Wir beraten komplex die polnischen und internationalen Firmen aus allen Branchen im Bereich der rechtlichen Beschäftigungsaspekte.

Unsere Beratung umfasst:

  • Beratung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit den tariflichen Arbeitsverhältnissen, darunter mit Tarifverträgen und sonstigen kollektiven Vereinbarungen, die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften abgeschlossen werden,
  • kollektive Streitigkeiten und Verhandlungen mit Gewerkschaften,
  • Übernahme von Arbeitnehmern, Umstrukturierung und Reintegration von Arbeitnehmerteams,
  • Massenentlassungen,
  • Analysen und Durchsichten der Arbeitnehmerdokumentation, wie beispielsweise Arbeits- und Vergütungsordnungen,
  • Grundsätze der Ethik sowie betriebliche Politik,
  • Pensionspläne und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer an diesen Plänen,
  • Erstellung von individuellen Arbeits-, Kooperations-, Manager- und Wettbewerbsverträgen usw.,
  • geschäftliche Einwanderung (Immigration), die insbesondere in der Legalisierung der Arbeit und des Aufenthalts der Ausländer, die in Polen beschäftigt sind, besteht,
  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
  • Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten aller Instanzen,
  • Angelegenheiten betr. Arbeitssicherheit und –hygiene sowie Schutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (z.B. für Schwangere),
  • Organisation und Abrechnung der Arbeitszeit,
  • Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen, darunter Mobbing – Festlegung von guten Praktiken der Arbeitgeber, die zur Vermeidung von Gerichtsprozessen beitragen.

Den Bedürfnissen der Arbeitgeber entgegenkommend ergänzen wir häufig unsere Dienstleistungen mit der unentbehrlichen steuerrechtlichen Beratung.

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