Werde ich auch die kompliziertesten Probleme lösen können?
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Im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren können verschiedene Unregelmäßigkeiten auftreten, die zu Verstößen sowohl gegen das Vergaberecht als auch gegen das Wettbewerbsrecht führen könnten. Einer der schwerwiegendsten Verstöße dieser Art ist die sogenannte Angebotsabsprache. Solche verbotenen Praktiken schaden nicht nur dem Wettbewerb auf dem oder um den Markt, sondern auch allen Marktteilnehmern. Aufgrund der weitreichenden negativen Auswirkungen dieser Art von Verhalten ist die Bekämpfung von Angebotsabsprachen zu einer der Prioritäten vieler Behörden geworden, darunter des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz, des Präsidenten des Amtes für öffentliches Vergabewesen und der Strafverfolgungsbehörden.
Eine effektive Beratung im Bereich der Absprachen in öffentlichen Vergabeverfahren erfordert Spezialkenntnisse im Kartellrecht und Vergaberecht, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die Kombination unserer Erfahrung in diesen beiden Rechtsgebieten ermöglicht uns, Unternehmen, die am Markt für öffentliche Aufträge teilnehmen, umfassend zu beraten. Die DZP-Experten für Kartellrecht und Vergaberecht verstehen die Überschneidungen ihrer Fachgebiete.
Das interdisziplinäre Team unter der Leitung von Katarzyna Kuźma (Vergaberecht) und Jarosław Łukawski (Wettbewerbsrecht) berät Auftragnehmer und Vergabestellen in folgenden Bereichen
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in Polen und in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Zusammenhang damit nachfolgend finden Sie einige Informationen darüber, auf welche Art und Weise die DZP die personenbezogenen Daten verarbeitet.
Domański Zakrzewski Palinka Sp.k. („DZP”; Anschrift: Rondo ONZ 1, 00-124 Warszawa) ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. DZP verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Verhältnis mit dem Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten. Die Datenverarbeitung ist für die Umsetzung des Vertrages und für die Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Lit. b und Lit. c DSGVO). Die personenbezogenen Daten können auch zu Kontaktzwecken genutzt werden, darunter zur Erteilung von Informationen über die Änderung der Vorschriften und Praktiken der öffentlichen Organe sowie über sonstige Angelegenheiten, u.a. in Form von Newsletter-Versendung (Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO). Die personenbezogenen Daten können an Unternehmen übermittelt werden, denen sich DZP zwecks Umsetzung der o.e. Zwecke bedient, darunter an Unternehmen, die die IT-Infrastruktur betreiben. Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, wobei sie aber zum Abschluss und Umsetzung des Vertrages erforderlich ist. Es ist möglich, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Es besteht das Recht auf Datenzugang, auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Die personenbezogenen Daten werden für die Vertragsdauer gespeichert. Nach der Vertragsbeendigung werden die personenbezogenen Daten in dem Zeitraum gespeichert, der sich aus einschlägigen Vorschriften über die Aufbewahrung und Verjährung von Ansprüchen ergibt. Die lt. Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zum Zeitpunkt der Widerspruchserhebung gespeichert. Jedem steht das Recht zu, eine Beschwerde beim Vorsitzenden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre DZP richten Sie an: iod@dzp.pl.
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